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Von Handschuhen bis zum Pflegebett
Pflegehilfsmittel teilen sich in zwei grundlegende Kategorien auf: Verbrauchsmittel und technische Hilfsmittel. Zu den Verbrauchsmitteln gehören Einmalhandschuhe, medizinische Mundschutzmasken, flüssige Desinfektionsmittel sowie spezialisierte Bettschutzeinlagen und -unterlagen. Die technischen Hilfsmittel sind langfristige Investitionen: Elektrisch verstellbare Pflegebetten, spezialisierte Lagerungskissen und Antidekubitus-Systeme, tragbare Hausnotrufsysteme sowie Toilettenstühle mit Rollen. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung listet hunderte von Produkten auf, die je nach ärztlicher Verordnung und festgestelltem Pflegebedarf verfügbar sind. Verbrauchsmittel werden monatlich kostenlos bereitgestellt, während technische Hilfsmittel nach einer einmaligen Beantragung leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Bestellung erfolgt über spezialisierte Pflegehilfsmittel-Anbieter oder Sanitätshäuser, die mit den Krankenkassen vertraglich verbunden sind und eine reibungslose Abwicklung gewährleisten.
Hygiene schützt — Technik entlastet
Hygienische Bedingungen sind in der häuslichen Pflege eine essenzielle Grundvoraussetzung für die Gesundheit und Würde des Pflegebedürftigen sowie für den Infektionsschutz aller Beteiligten. Hochwertige Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel bilden die erste Verteidigungslinie gegen die Übertragung von Erregern. Auf der technischen Seite reduzieren Pflegebetten und spezialisierte Lagerungskissen die tägliche physische Belastung der Pflegekräfte erheblich, was das Risiko für Rückenschmerzen und Bandscheibenvorfälle deutlich senkt. Gleichzeitig bieten diese Hilfsmittel dem Pflegebedürftigen Sicherheit und Komfort. Hochwertige Lagerungskissen und Antidekubitus-Produkte reduzieren das Risiko von Druckgeschwüren um bis zu 80 Prozent und können damit schwerwiegende, schmerzhafte und kostspielige Komplikationen vollständig verhindern. Hausnotrufsysteme bieten die psychologische Sicherheit, schnelle Hilfe nur einen Knopfdruck entfernt zu wissen.
42 € monatlich — ohne Eigenanteil
Für Menschen ab Pflegegrad 1 stellt die Gesetzliche Pflegeversicherung jeden Monat 42 Euro für Verbrauchsmittel zur Verfügung — vollständig kostenlos und ohne Eigenanteil. Diese 42 Euro monatlich ermöglichen ein regelmäßiges und zuverlässiges Paket an notwendigen Verbrauchsmaterialien, das direkt nach Hause geliefert wird. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter und der Pflegekasse, sodass keine komplizierten Erstattungsprozesse nötig sind. Technische Hilfsmittel werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit und auf ärztliche Verordnung hin finanziert — der Versicherte zahlt in der Regel nur eine maximale Zuzahlung von 25 Euro pro Hilfsmittel. Diese Hilfsmittel werden leihweise bereitgestellt und kehren nach Beendigung der Pflege zum Anbieter zurück, was für die betroffenen Familien eine große finanzielle Erleichterung bedeutet. Viele Anbieter stellen monatliche Pflegepakete zusammen, die genau auf den individuellen Bedarf abgestimmt sind und automatisch nachbestellt werden.
Unser Fazit für Sie
Pflegehilfsmittel sind keine Luxus, sondern essenzielle Grundlagen für würdevolle, hygienisch sichere und schmerzfreie Pflege im eigenen Zuhause. Die kostenlosen monatlichen 42 Euro für Verbrauchsmittel plus leihweise technische Hilfsmittel bilden zusammen ein umfassendes Unterstützungssystem, das viele Familien gar nicht vollständig ausschöpfen. Bei Pflegerat24 helfen wir Ihnen, alle verfügbaren Pflegehilfsmittel zu identifizieren und einen guten lokalen Anbieter zu finden — die Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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