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Die 5 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Die Einteilung in die Pflegegrade 1 bis 5 wird nicht durch medizinische Diagnosen bestimmt, sondern ausschließlich durch den Grad der noch vorhandenen Funktionsfähigkeit in sechs zentralen Lebensbereichen:
1. Mobilität: Körperliche Beweglichkeit und Ortswechsel.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Orientierung und Verstehen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit Aggression, Ängsten oder Unruhe.
4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung und Toilettennutzung.
5. Bewältigung von krankheitsbezogenen Anforderungen: Medikamenteneinnahme und Therapien.
6. Gestaltung des Alltagslebens: Strukturierung des Tages und soziale Kontakte.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) vergibt nach einem Gespräch und funktionalen Tests Punkte. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad – von PG 1 (12–26 Punkte) bis PG 5 (über 90 Punkte).
Wichtige Neuerung 2026: Das Entlastungsbudget
Seit Juli 2025 (und somit für das gesamte Jahr 2026 gültig) gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 das Entlastungsbudget. Die bisher getrennten Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € verschmolzen. Dies ermöglicht eine deutlich flexiblere Planung der Pflegevertretung.
PG1 bis PG5: Leistungsübersicht mit konkreten Beträgen
| Leistung (Stand April 2026) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 0 € | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | 0 € | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Entlastungsbudget (KZP/VHP)* | 0 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Wohnumfeldverbesserung | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
* Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Eine zu niedrige Einstufung bedeutet den Verlust von barem Geld und wichtiger Unterstützung. Der Unterschied zwischen PG 2 und PG 3 liegt beispielsweise bei über 200 Euro monatlichen Sachleistungen.
Widerspruch lohnt sich: Fast jeder zweite Widerspruch (ca. 50 %) gegen einen Pflegebescheid ist erfolgreich und führt zu einer höheren Einstufung. Ein Widerspruch sollte innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids formlos eingereicht werden. Besonders hilfreich ist dabei eine lückenlose Dokumentation des Pflegealltags sowie aktuelle Arztbriefe.
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