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Pflegegrade: Die fünf Stufen der Pflegebedürftigkeit erklärt.
Die 5 Stufen der Pflegebedürftigkeit
Die Einteilung in die Pflegegrade 1 bis 5 wird nicht durch medizinische Diagnosen bestimmt, sondern ausschließlich durch den Grad der noch vorhandenen Funktionsfähigkeit in sechs zentralen Lebensbereichen:
1. Mobilität: Körperliche Beweglichkeit und Ortswechsel. 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Orientierung und Verstehen. 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Umgang mit Aggression, Ängsten oder Unruhe. 4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung und Toilettennutzung. 5. Bewältigung von krankheitsbezogenen Anforderungen: Medikamenteneinnahme und Therapien. 6. Gestaltung des Alltagslebens: Strukturierung des Tages und soziale Kontakte.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) vergibt nach einem Gespräch und funktionalen Tests Punkte. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad – von PG 1 (12–26 Punkte) bis PG 5 (über 90 Punkte).
Wichtige Neuerung 2026: Das Entlastungsbudget
Seit Juli 2025 (und somit für das gesamte Jahr 2026 gültig) gibt es für die Pflegegrade 2 bis 5 das Entlastungsbudget. Die bisher getrennten Beträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € verschmolzen. Dies ermöglicht eine deutlich flexiblere Planung der Pflegevertretung.
PG1 bis PG5: Leistungsübersicht mit konkreten Beträgen
Leistung (Stand April 2026) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld 0 € 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistungen 0 € 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Entlastungsbudget (KZP/VHP)* 0 € 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Wohnumfeldverbesserung 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 € 4.180 €

* Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Eine zu niedrige Einstufung bedeutet den Verlust von barem Geld und wichtiger Unterstützung. Der Unterschied zwischen PG 2 und PG 3 liegt beispielsweise bei über 200 Euro monatlichen Sachleistungen.
Widerspruch lohnt sich: Fast jeder zweite Widerspruch (ca. 50 %) gegen einen Pflegebescheid ist erfolgreich und führt zu einer höheren Einstufung. Ein Widerspruch sollte innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids formlos eingereicht werden. Besonders hilfreich ist dabei eine lückenlose Dokumentation des Pflegealltags sowie aktuelle Arztbriefe.
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Bei Pflegerat24 glauben wir das eine kompetente Beratung bezüglich der eigenen Pflege eine der wichtigsten Punkte für ein zufriedenes alt werden ist.

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