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FĂ¼r wen benötigen sie UnterstĂ¼tzung?
Pflegegeld: Finanzielle WĂ¼rdigung fĂ¼r Ihre Liebe und FĂ¼rsorge.
§37 SGB XI: Frei verwendbare Gelder fĂ¼r private Pflege ab PG2
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine direkte Geldleistung der Pflegeversicherung, die ausschlieĂŸlich an den PflegebedĂ¼rftigen gezahlt wird — und das Charakteristische daran ist, dass dieses Geld absolut frei verwendbar ist: Es gibt keine Beschränkung, wie es verwendet werden darf. Das Pflegegeld ist eine staatliche Anerkennung und WĂ¼rdigung der Tatsache, dass pflegende Angehörige eine enorme Leistung vollbringen, die einen wirtschaftlichen Wert hat. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt — es gibt keine formalen Anforderungen, wer die Pflege durchfĂ¼hren darf: Es kann der Ehepartner sein, die erwachsene Tochter, ein Freund oder ein Nachbar. Die Zahlung ist vollständig steuerfrei, was bedeutet, dass die volle Summe dem PflegebedĂ¼rftigen oder seiner Familie zur VerfĂ¼gung steht, ohne AbzĂ¼ge. Abgerechnet wird monatlich, und die Beträge werden regelmĂ¤ĂŸig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Rentenversicherung fĂ¼r Angehörige: Altersabsicherung durch Pflege
Ein vielfach Ă¼bersehener, aber auĂŸerordentlich wichtiger Aspekt des Pflegegelds ist die Tatsache, dass Angehörige, die einen PflegebedĂ¼rftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind — so als wĂ¼rden sie einer regulären Berufstätigkeit nachgehen. Eine 45-jährige Frau, die ihre Berufstätigkeit aufgibt, um ihren demenzkranken Vater zu pflegen, erwirbt Ă¼ber 5 Jahre Pflegezeit je einen Rentenpunkt pro Jahr — was zu einer monatlichen Rentensteigerung von etwa 150 bis 200 Euro fĂ¼hrt. Diese Rentenversicherung ist nicht automatisch aktiv: Die Pflegekasse muss informiert werden, dass ein Angehöriger pflegt, und dann wird die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung gemacht. Ohne diese Meldung erfolgt keine Rentenpunkte-Anrechnung. Zusätzlich besteht bei einem Unfall während der Pflegetätigkeit eine Absicherung Ă¼ber die Berufsgenossenschaft fĂ¼r Pflegepersonen.
Aktuelle Beträge: PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 €, steuerfrei
Die aktuellen Pflegegeld-Sätze sind: Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich, Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich, Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Diese Beträge sind vollständig steuerfrei und mĂ¼ssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ein konkretes Szenario: Ein 65-jähriger Mann hat Pflegegrad 4 und wird von seiner Ehefrau gepflegt. Er erhält monatlich 800 Euro Pflegegeld — vollständig steuerfrei. Ăœber das Jahr summieren sich diese Zahlungen auf 9.600 Euro jährlich. Das Pflegegeld kann fĂ¼r Pflegeausgaben verwendet werden, aber auch fĂ¼r andere Dinge — es ist wirklich frei verwendbar. Viele pflegende Angehörige sparen das Pflegegeld gezielt an, um Entlastungsphasen, Urlaub oder grĂ¶ĂŸere Anschaffungen zu finanzieren. Die Beträge werden alle zwei Jahre nach der Lohnentwicklung angepasst.
Unser Fazit fĂ¼r Sie
Das Pflegegeld ist eine groĂŸzĂ¼gige und steuerfreie Leistung, die pflegende Angehörige finanziell wĂ¼rdigt und ihrer Rentenversicherung zugute kommt. Mit bis zu 990 Euro monatlich bei Pflegegrad 5 ist es eine bedeutsame finanzielle UnterstĂ¼tzung fĂ¼r Familien, die sich der Pflege widmen. Wir bei Pflegerat24 helfen Ihnen, Ihren Pflegegrad korrekt eingestuft zu bekommen und alle damit verbundenen Leistungen vollständig auszuschöpfen.
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Bei Pflegerat24 glauben wir das eine kompetente Beratung bezĂ¼glich der eigenen Pflege eine der wichtigsten Punkte fĂ¼r ein zufriedenes alt werden ist.

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