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Pflegegeld: Finanzielle Würdigung für Ihre Liebe und Fürsorge.
§37 SGB XI: Frei verwendbare Gelder für private Pflege ab PG2
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine direkte Geldleistung der Pflegeversicherung, die ausschließlich an den Pflegebedürftigen gezahlt wird — und das Charakteristische daran ist, dass dieses Geld absolut frei verwendbar ist: Es gibt keine Beschränkung, wie es verwendet werden darf. Das Pflegegeld ist eine staatliche Anerkennung und Würdigung der Tatsache, dass pflegende Angehörige eine enorme Leistung vollbringen, die einen wirtschaftlichen Wert hat. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt — es gibt keine formalen Anforderungen, wer die Pflege durchführen darf: Es kann der Ehepartner sein, die erwachsene Tochter, ein Freund oder ein Nachbar. Die Zahlung ist vollständig steuerfrei, was bedeutet, dass die volle Summe dem Pflegebedürftigen oder seiner Familie zur Verfügung steht, ohne Abzüge. Abgerechnet wird monatlich, und die Beträge werden regelmäßig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.
Rentenversicherung für Angehörige: Altersabsicherung durch Pflege
Ein vielfach übersehener, aber außerordentlich wichtiger Aspekt des Pflegegelds ist die Tatsache, dass Angehörige, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind — so als würden sie einer regulären Berufstätigkeit nachgehen. Eine 45-jährige Frau, die ihre Berufstätigkeit aufgibt, um ihren demenzkranken Vater zu pflegen, erwirbt über 5 Jahre Pflegezeit je einen Rentenpunkt pro Jahr — was zu einer monatlichen Rentensteigerung von etwa 150 bis 200 Euro führt. Diese Rentenversicherung ist nicht automatisch aktiv: Die Pflegekasse muss informiert werden, dass ein Angehöriger pflegt, und dann wird die Meldung an die Deutsche Rentenversicherung gemacht. Ohne diese Meldung erfolgt keine Rentenpunkte-Anrechnung. Zusätzlich besteht bei einem Unfall während der Pflegetätigkeit eine Absicherung über die Berufsgenossenschaft für Pflegepersonen.
Aktuelle Beträge: PG2: 347 €, PG3: 599 €, PG4: 800 €, PG5: 990 €, steuerfrei
Die aktuellen Pflegegeld-Sätze sind: Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich, Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich, Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich, Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich. Diese Beträge sind vollständig steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ein konkretes Szenario: Ein 65-jähriger Mann hat Pflegegrad 4 und wird von seiner Ehefrau gepflegt. Er erhält monatlich 800 Euro Pflegegeld — vollständig steuerfrei. Über das Jahr summieren sich diese Zahlungen auf 9.600 Euro jährlich. Das Pflegegeld kann für Pflegeausgaben verwendet werden, aber auch für andere Dinge — es ist wirklich frei verwendbar. Viele pflegende Angehörige sparen das Pflegegeld gezielt an, um Entlastungsphasen, Urlaub oder größere Anschaffungen zu finanzieren. Die Beträge werden alle zwei Jahre nach der Lohnentwicklung angepasst.
Unser Fazit für Sie
Das Pflegegeld ist eine großzügige und steuerfreie Leistung, die pflegende Angehörige finanziell würdigt und ihrer Rentenversicherung zugute kommt. Mit bis zu 990 Euro monatlich bei Pflegegrad 5 ist es eine bedeutsame finanzielle Unterstützung für Familien, die sich der Pflege widmen. Wir bei Pflegerat24 helfen Ihnen, Ihren Pflegegrad korrekt eingestuft zu bekommen und alle damit verbundenen Leistungen vollständig auszuschöpfen.
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Bei Pflegerat24 glauben wir das eine kompetente Beratung bezüglich der eigenen Pflege eine der wichtigsten Punkte für ein zufriedenes alt werden ist.

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