Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine direkte Geldleistung der Pflegeversicherung, die ausschlieĂŸlich an den PflegebedĂ¼rftigen gezahlt wird — und das Charakteristische daran ist, dass dieses Geld absolut frei verwendbar ist: Es gibt keine Beschränkung, wie es verwendet werden darf. Das Pflegegeld ist eine staatliche Anerkennung und WĂ¼rdigung der Tatsache, dass pflegende Angehörige eine enorme Leistung vollbringen, die einen wirtschaftlichen Wert hat. Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt — es gibt keine formalen Anforderungen, wer die Pflege durchfĂ¼hren darf: Es kann der Ehepartner sein, die erwachsene Tochter, ein Freund oder ein Nachbar. Die Zahlung ist vollständig steuerfrei, was bedeutet, dass die volle Summe dem PflegebedĂ¼rftigen oder seiner Familie zur VerfĂ¼gung steht, ohne AbzĂ¼ge. Abgerechnet wird monatlich, und die Beträge werden regelmĂ¤ĂŸig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst.