Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist einer der größten Geheimtipps im Pflegeversicherungssystem und wird von vielen Betroffenen nicht genutzt, obwohl sie eine erhebliche finanzielle und organisatorische Flexibilität ermöglicht — denn sie erlaubt es, Sachleistungen und Pflegegeld nicht als „alles-oder-nichts"-Entscheidung zu betrachten, sondern prozentual miteinander zu kombinieren. Konkret bedeutet dies: Sie können einen Pflegedienst für professionelle Sachleistungen nutzen und gleichzeitig anteiliges Pflegegeld erhalten, beispielsweise 50 Prozent für Sachleistungen und 50 Prozent als Pflegegeld. Die nicht genutzten Sachleistungsanteile werden in einen prozentualen Anteil des Pflegegeldes umgerechnet, sodass beide Quellen flexibel fließen. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn eine Mischversorgung sinnvoll ist: Ein professioneller Pflegedienst übernimmt die medizinische Grundversorgung, während Angehörige die hauswirtschaftliche Unterstützung leisten. Die Antragstellung ist einfach: Sie müssen Ihrer Pflegekasse mitteilen, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen möchten, und eine Änderung kann jederzeit ohne besondere Begründung vorgenommen werden.