: lassen sie sich beraten.
1
2
3
4
5
6
7
Für wen benötigen sie Unterstützung?
Kombinationsleistungen: Die flexible Lösung für maßgeschneiderte Pflege.
§38 SGB XI: Pflegegeld und Sachleistungen flexibel kombinieren
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist einer der größten Geheimtipps im Pflegeversicherungssystem und wird von vielen Betroffenen nicht genutzt, obwohl sie eine erhebliche finanzielle und organisatorische Flexibilität ermöglicht — denn sie erlaubt es, Sachleistungen und Pflegegeld nicht als „alles-oder-nichts"-Entscheidung zu betrachten, sondern prozentual miteinander zu kombinieren. Konkret bedeutet dies: Sie können einen Pflegedienst für professionelle Sachleistungen nutzen und gleichzeitig anteiliges Pflegegeld erhalten, beispielsweise 50 Prozent für Sachleistungen und 50 Prozent als Pflegegeld. Die nicht genutzten Sachleistungsanteile werden in einen prozentualen Anteil des Pflegegeldes umgerechnet, sodass beide Quellen flexibel fließen. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn eine Mischversorgung sinnvoll ist: Ein professioneller Pflegedienst übernimmt die medizinische Grundversorgung, während Angehörige die hauswirtschaftliche Unterstützung leisten. Die Antragstellung ist einfach: Sie müssen Ihrer Pflegekasse mitteilen, dass Sie die Kombinationsleistung nutzen möchten, und eine Änderung kann jederzeit ohne besondere Begründung vorgenommen werden.
Maßgeschneiderte Versorgung: Professionelle Pflege und private Unterstützung
Die Kombination aus professioneller pflegerischer Versorgung und privater Unterstützung durch Angehörige erweist sich für viele Familien als die optimale Lösung, denn sie verbindet die medizinische Sicherheit eines professionellen Pflegedienstes mit der persönlichen Wärme einer vertrauten Person. Ein typisches Szenario: Frau Schmidt, Pflegegrad 3, benötigt täglich Hilfe. Der Pflegedienst kommt morgens für 45 Minuten zum Waschen, Ankleiden und zur Medikamentenkontrolle. Mittags und abends kümmert sich die Tochter um Kochen, Füttern und Gesellschaft. Mit der Kombinationsleistung zahlt Frau Schmidt 50 Prozent aus Sachleistungen für den Pflegedienst und erhält 50 Prozent als Pflegegeld. Diese Konstellation funktioniert deutlich besser als eine reine Sachleistungsversorgung ohne persönliche Nähe oder eine alleinige Abhängigkeit von überforderten Angehörigen. Auch für Menschen mit Demenz ist diese Kombination ideal, da sie von stabilen, vertrauten Bezugspersonen profitieren, aber auch von der professionellen Expertise des Pflegedienstes für körperpflegerische Maßnahmen.
Prozentuale Berechnung und praktische Beispiele
Die mathematische Umsetzung der Kombinationsleistung ist regelwerklich komplex, aber in der Praxis durchschaubar. Für Pflegegrad 3 steht eine monatliche Sachleistung von 1.497 Euro und ein Pflegegeld von 599 Euro zur Verfügung. Entscheidet man sich für 70 Prozent Sachleistungen und 30 Prozent Pflegegeld, erhält man monatlich: 1.497 Euro × 0,70 = 1.002 Euro Sachleistungen plus 599 Euro × 0,30 = 180 Euro Pflegegeld. Für Pflegegrad 4 ist die Sachleistung 1.859 Euro und das Pflegegeld 800 Euro. Bei einer 50:50-Aufteilung: 929 Euro Sachleistung plus 400 Euro Pflegegeld = 1.329 Euro insgesamt. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Lösung zu wählen, die zur individuellen Familiensituation passt — und lässt sich jederzeit anpassen, wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Unser Fazit für Sie
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist ein hochflexibles Instrument, das es Ihnen erlaubt, die für Ihre Situation optimale Mischung aus professioneller und privater Pflege zu gestalten — ohne sich langfristig festlegen zu müssen. Wir bei Pflegerat24 helfen Ihnen, die richtige Gewichtung zu finden und alle administrativen Schritte zu koordinieren, damit Sie die volle Leistung erhalten, die Ihnen zusteht.
Holen sie sich jetzt die Unterstützung die sie verdienen.
Wir zeigen ihnen alle Möglichkeiten auf und vermitteln sie anschließend an einen unserer bewährten Partner.
Lassen sie sich jetzt kostenfrei beraten.
Pflegegrat24 finanziert sich durch Gebühren von Partnern wodurch Beratung & Vermittung für den Endkunden kostenfrei angeboten werden kann.

Bei Pflegerat24 glauben wir das eine kompetente Beratung bezüglich der eigenen Pflege eine der wichtigsten Punkte für ein zufriedenes alt werden ist.

Kontakt
Unsere Öffnungszeiten
Besser beraten. Schöner leben.
© 2026 Pflegerat24. Alle Rechte vorbehalten.