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Für wen benötigen sie Unterstützung?
KfW-Zuschuss: Barrierefrei leben mit staatlicher Unterstützung.
Programm 455-B: Zuschuss bis 6.250 Euro — Neustart Frühjahr 2026
Das KfW-Programm 455-B bietet einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Maßnahme zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs und des altersgerechten Umbaus, ohne dass hierfür ein Pflegegrad erforderlich ist. Wichtig zu wissen: Das Programm war aufgrund der hohen Nachfrage und der Erschöpfung der Fördermittel zeitweise pausiert worden, startet aber im Frühjahr 2026 mit einem reduzierten Budget von 50 Millionen Euro neu — da die Mittel erfahrungsgemäß schnell vergeben sind, empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung, sobald das Programm wieder geöffnet ist. Der Zuschuss kann beispielsweise für den Einbau von Aufzügen, die Beseitigung von Treppen durch Rampen, die Verbreiterung von Türen und Fluren, die Erneuerung der Küche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe oder auch Smart-Home-Systeme verwendet werden. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro, während für umfassendere Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus" bis zu 6.250 Euro gewährt werden. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch: Zunächst wird das Projekt mit einem Fachunternehmen besprochen, anschließend der Zuschussantrag bei der KfW eingereicht — erst nach Erhalt der Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnungen.
Programm 159: Darlehen bis 50.000 Euro für größere Vorhaben
Für größere Sanierungsmaßnahmen, die die Zuschussgrenzen übersteigen, bietet die KfW das Programm 159 an, das zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro für umfassende altersgerechte Umbauten vergibt — etwa für den kompletten Badumbau, umfangreichere Treppenlifte oder Aufzugsinstallationen. Der Zinssatz liegt deutlich unter den üblichen Marktzinsen, sodass viele Hausbesitzer mehrere Prozentpunkte gegenüber einem Bankdarlehen sparen. Das Darlehen kann mit dem Zuschuss aus Programm 455-B kombiniert werden: Man erhält zunächst den Zuschuss und nimmt für die Differenz das zinsgünstige Darlehen auf, wodurch die finanzielle Belastung erheblich gesenkt wird. Auch für Mieter ist das Programm 159 zugänglich, wobei die Zustimmung des Vermieters notwendig ist und die Kostenübernahme vertraglich festgehalten wird. Die KfW verlangt keine umfangreiche Besicherung oder Grundschuldeinträge, was die Kreditvergabe deutlich unkomplizierter macht als bei privaten Banken.
Kombinierbarkeit mit Pflegekasseleistungen: Maximum ausschöpfen
Eine häufig übersehene Möglichkeit ist die Kombination der KfW-Förderung mit den Mitteln der Pflegeversicherung nach § 40 SGB XI: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, und diese Leistung kann wunderbar mit dem KfW-Zuschuss oder KfW-Darlehen kombiniert werden. Ein konkretes Rechenbeispiel: Ein Badumbau kostet 15.000 Euro. Der Antragsteller verfügt über Pflegegrad 3. Vorgehen: KfW-Zuschuss beantragen und genehmigt bekommen: 6.250 Euro. Pflegekasse beantragen: 4.180 Euro. Für die Restkosten von 4.750 Euro entweder selbst bezahlen oder ein KfW-Darlehen aufnehmen. Das Ergebnis: Der Eigenanteil sinkt auf unter 1.000 Euro oder entfällt ganz. Viele Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme für barrierefreies Bauen an, die parallel genutzt werden können. Genau diese Strategien kennen wir bei Pflegerat24, und wir helfen Ihnen, alle Finanzierungsquellen optimal zu nutzen.
Unser Fazit für Sie
Die KfW-Förderung ist eine großzügige staatliche Unterstützung für barrierefreie Umbauten, und durch geschickte Kombination mit Pflegekasseleistungen kann die finanzielle Belastung auf ein Minimum reduziert werden. Da das Programm 455-B im Frühjahr 2026 mit begrenztem Budget neu startet, lohnt eine frühzeitige Antragstellung. Bei Pflegerat24 kennen wir alle Förderoptionen und helfen Ihnen, die maximale Unterstützung zu erhalten.
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