Das KfW-Programm 455-B bietet einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Maßnahme zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs und des altersgerechten Umbaus, ohne dass hierfür ein Pflegegrad erforderlich ist. Wichtig zu wissen: Das Programm war aufgrund der hohen Nachfrage und der Erschöpfung der Fördermittel zeitweise pausiert worden, startet aber im Frühjahr 2026 mit einem reduzierten Budget von 50 Millionen Euro neu — da die Mittel erfahrungsgemäß schnell vergeben sind, empfehlen wir eine frühzeitige Antragstellung, sobald das Programm wieder geöffnet ist. Der Zuschuss kann beispielsweise für den Einbau von Aufzügen, die Beseitigung von Treppen durch Rampen, die Verbreiterung von Türen und Fluren, die Erneuerung der Küche, rutschfeste Bodenbeläge, Haltegriffe oder auch Smart-Home-Systeme verwendet werden. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 2.500 Euro, während für umfassendere Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus" bis zu 6.250 Euro gewährt werden. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch: Zunächst wird das Projekt mit einem Fachunternehmen besprochen, anschließend der Zuschussantrag bei der KfW eingereicht — erst nach Erhalt der Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnungen.