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Für wen benötigen sie Unterstützung?
Entlastungsbetrag: Ihre monatliche Entlastung.
Vielseitig einsetzbar und oft unterschätzt
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine der vielseitigsten Leistungen der Pflegeversicherung und steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in Höhe von 131 Euro monatlich zu - unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder in einer anderen Form organisiert ist. Dieser zweckgebundene Betrag kann für ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen eingesetzt werden, die dazu beitragen, den Pflegebedürftigen im Alltag zu entlasten und pflegenden Angehörigen dringend benötigte Freiräume zu verschaffen.
Zu den förderfähigen Leistungen gehören Angebote der Tages- und Nachtpflege, bei denen der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer professionellen Einrichtung betreut wird und Angehörige entlastet werden, sowie Leistungen der Kurzzeitpflege für vorübergehende stationäre Unterbringung. Ambulante Pflegedienste können über den Entlastungsbetrag zusätzliche Betreuungsleistungen erbringen, die über die regulären Pflegesachleistungen hinausgehen beispielsweise Gesellschaft leisten, gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder Gedächtnistraining.
Besonders beliebt ist der Einsatz für niedrigschwellige Alltagsunterstützung durch zugelassene Anbieter: Haushaltshilfen, die beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder der Wäsche helfen, Alltagsbegleiter, die den Pflegebedürftigen bei Besorgungen, Arztbesuchen oder kulturellen Aktivitäten begleiten, sowie ehrenamtliche Betreuungsgruppen, die soziale Kontakte fördern.
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern als Erstattung gegen Vorlage von Rechnungen zugelassener Anbieter gewährt die Pflegekasse überweist den Betrag direkt an den Leistungserbringer oder erstattet nachgewiesene Kosten. Viele Pflegebedürftige und ihre Familien schöpfen diesen Anspruch nicht aus, weil sie entweder nicht wissen, dass er ihnen zusteht, oder unsicher sind, welche Leistungen sie damit finanzieren können dabei sind gerade die niedrigschwelligen Angebote eine enorme Erleichterung im Pflegealltag.
Atempause für pflegende Familien
Der Entlastungsbetrag wurde vom Gesetzgeber bewusst so gestaltet, dass er pflegenden Angehörigen regelmäßige Atempausen ermöglicht und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Überlastung und Burnout leistet, das bei pflegenden Angehörigen überdurchschnittlich häufig auftritt.
Bereits ab Pflegegrad 1, also bei vergleichsweise geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, besteht der volle Anspruch auf 131 Euro monatlich kein anderer Pflegeleistungsanspruch setzt so niedrig an, was den Entlastungsbetrag zum idealen Einstieg in die professionelle Unterstützung macht. Die Beantragung ist unkompliziert und erfordert keinen aufwändigen Antrag: In der Regel genügt es, die Rechnungen des zugelassenen Anbieters bei der Pflegekasse einzureichen oder den Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu lassen.
Für alleinlebende Senioren ist der Entlastungsbetrag besonders wertvoll, denn er ermöglicht ihnen den Zugang zu regelmäßiger Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, die nicht nur praktische Unterstützung bietet, sondern auch den so wichtigen sozialen Kontakt sicherstellt und Vereinsamung entgegenwirkt. Familien nutzen den Betrag häufig, um sich stundenweise eine professionelle Betreuungskraft ins Haus zu holen, die dem Pflegebedürftigen Gesellschaft leistet, während die Angehörigen eigene Termine wahrnehmen, einkaufen gehen oder einfach eine Pause einlegen können.
Ein besonders attraktiver Aspekt ist die Übertragbarkeit: Wird der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht oder nicht vollständig genutzt, verfällt er nicht, sondern wird automatisch in den Folgemonat übertragen und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abgerufen werden. Das bedeutet: Wer seinen Entlastungsbetrag ein halbes Jahr nicht genutzt hat, hat 786 Euro angespart, die er dann beispielsweise für eine intensivere Betreuungsphase oder eine größere Anschaffung nutzen kann. Diese Ansparfunktion macht den Entlastungsbetrag zu einem flexiblen Finanzierungsinstrument, das sich an die wechselnden Bedürfnisse des Pflegealltags anpassen lässt.
1.572 € im Jahr — richtig eingesetzt
Auf das gesamte Kalenderjahr hochgerechnet ergibt der Entlastungsbetrag eine Summe von 1.572 Euro ein nicht unerheblicher Betrag, der bei gezieltem Einsatz eine spürbare Verbesserung der Pflegesituation bewirken kann und von dem erstaunlich viele Anspruchsberechtigte keinen oder nur unvollständigen Gebrauch machen.
Durch die bereits erwähnte Übertragungsmöglichkeit können nicht genutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden, was bedeutet, dass zum Jahresende theoretisch bis zu 3.144 Euro zur Verfügung stehen können, wenn der Betrag im Vorjahr nicht abgerufen wurde. Um den Entlastungsbetrag geltend zu machen, müssen die Leistungen von einem nach Landesrecht zugelassenen Anbieter erbracht werden die Liste der zugelassenen Anbieter kann bei der jeweiligen Pflegekasse oder im Internet eingesehen werden, und wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach passenden Anbietern in Ihrer Region.
Eine besonders effektive Verwendung ist die regelmäßige stundenweise Haushaltshilfe: Bei einem typischen Stundensatz von 25 bis 35 Euro können mit dem monatlichen Entlastungsbetrag drei bis fünf Stunden professionelle Unterstützung pro Monat finanziert werden, die den Pflegealltag erheblich erleichtern. Alternativ kann der Betrag für die Eigenanteile bei Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, wodurch sich die regelmäßige Nutzung dieser Entlastungsangebote deutlich vergünstigt.
Auch die Finanzierung von Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Seniorengymnastik unter Anleitung oder kreative Beschäftigungsangebote ist über den Entlastungsbetrag möglich und fördert die soziale Teilhabe und geistige Aktivität des Pflegebedürftigen. Tipp: Richten Sie am besten gleich zu Beginn eine regelmäßige Leistung ein beispielsweise eine wöchentliche Haushaltshilfe oder einen festen Betreuungstag -, damit der Betrag kontinuierlich genutzt wird und nicht unbeabsichtigt verfällt.
Unser Fazit für Sie
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung, die vielen Pflegebedürftigen und ihren Familien entgeht, obwohl sie ab Pflegegrad 1 ohne aufwändige Antragstellung zur Verfügung steht und den Pflegealltag spürbar verbessern kann.
Mit 1.572 Euro im Jahr und der Möglichkeit der Übertragung auf das Folgejahr bietet er eine flexible finanzielle Grundlage für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsangebote und vieles mehr. Wir bei Pflegerat24 helfen Ihnen, passende zugelassene Anbieter in Ihrer Nähe zu finden, den Entlastungsbetrag optimal einzusetzen und keinen Euro zu verschenken - sprechen Sie uns an für eine kostenlose Beratung.
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