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Pflegerat24 – Elektrorollstuhl-Vergleich (auf Rezept über die Krankenkasse)

Elektrorollstuhl ab 0 € über die Krankenkasse

Schritt 1 von 7

Für wen ist der Elektrorollstuhl?

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So bewerten Patienten unseren kostenlosen Service

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Pflegedienst war noch am selben Tag da

Der Pflegedienst war gestern tatsächlich nur vier Stunden nach unserem Telefonat schon bei meiner Mutter zu Hause und hat sie als Patientin aufgenommen. So schnell hätten wir damit gar nicht gerechnet – vielen Dank!
Verifiziert

Eine Last von den Schultern

Ich wollte mich noch einmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Sie haben mir wirklich eine Last von den Schultern genommen. Solche Menschen wie Sie braucht man in so einer Situation.
Verifiziert

Pflegegrad 3 statt 2 – dank Ihrer Tipps

Sie haben mir am Telefon genau erklärt, worauf ich beim Termin mit dem Medizinischen Dienst achten soll. Letzte Woche kam der Bescheid: Pflegegrad 3 statt 2. Ohne Sie wäre ich da nie draufgekommen.
Verifiziert

Endlich kommt die Pflegebox wieder

Vielen Dank für die Weiterleitung an einen Pflegehilfsmittel-Anbieter. Ab jetzt kriege ich die Box wieder regelmäßig nach Hause geliefert. Der vorherige Anbieter war absolut unzuverlässig und hat mich monatelang im Stich gelassen.
Verifiziert

Hausnotruf gibt mir mehr Sicherheit

Vielen Dank für die Beratung zu den Produkten, die mir zustehen. Vor allem der Hausnotruf wird mir bestimmt ein bisschen mehr Selbstbewusstsein geben, wenn ich allein in der Wohnung bin.
Verifiziert

So erleichtert nach dem Gespräch

Ich war richtig erleichtert nach unserem Telefonat. Endlich jemand, der zuhört, ohne einem gleich etwas verkaufen zu wollen. Das tut in dieser Lage einfach gut.

In 3 Schritten zum Elektrorollstuhl

  1. 1. Formular ausfüllen

    Sie beantworten in 2 Minuten ein paar Fragen zu Bedarf und Rezept – ganz unverbindlich und kostenlos.

  2. 2. Wir finden Anbieter

    Wir vergleichen Sanitätshäuser und Fachhändler in Ihrer Nähe, die zu Ihrem Bedarf und Ihrer Krankenkasse passen.

  3. 3. Angebot erhalten

    Ein passender Anbieter meldet sich auf Wunsch bei Ihnen – mit Probefahrt und Hilfe bei Rezept und Kostenübernahme.

Infos zum Elektrorollstuhl

Was kostet ein Elektrorollstuhl?

Der Preis hängt von Bauart, Reichweite und Ausstattung ab. Faltbare Leichtgewichtmodelle für den Transport im Auto liegen meist zwischen rund 2.000 und 6.000 Euro. Ein klassischer Elektrorollstuhl für den täglichen Einsatz kostet üblicherweise 4.000 bis 10.000 Euro, Modelle für den Außenbereich mit größerer Reichweite, stärkeren Motoren und Federung auch deutlich mehr. Aufpreise entstehen typischerweise durch Sitzverstellung, Kopfstützen, Sonderbedienung, höhere Traglast oder eine individuelle Anpassung an Körpermaße. Der entscheidende Punkt für Sie: Bei ärztlicher Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Versorgung – Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Elektrorollstuhl ist ein Hilfsmittel nach § 33 SGB V und im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 18 gelistet. Wird er ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt, trägt die Kasse die Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt gar nichts. Meist wird der Rollstuhl leihweise überlassen: Er bleibt Eigentum der Kasse, Wartung und Reparatur laufen über den Versorger. Anders als beim Treppenlift ist hier nicht die Pflegekasse zuständig – ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung.

Rezept und Antrag richtig einreichen

Der Weg beginnt beim Arzt: Hausarzt, Orthopäde oder Neurologe stellen eine Verordnung mit Diagnose und Begründung aus – wichtig ist, dass daraus hervorgeht, warum ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht. Der Fachhändler erstellt dazu einen Kostenvoranschlag und reicht beides bei der Kasse ein. Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen. Hält sie die Frist nicht ein, gilt der Antrag nach § 13 Abs. 3a SGB V als genehmigt. Bestellen Sie nichts, bevor die Bewilligung vorliegt.

Was tun, wenn die Kasse ablehnt?

Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch – schriftlich, mit Begründung. Hilfreich sind ein ergänzendes ärztliches Attest, eine Beschreibung des Alltags (Wegstrecken, Kraftausdauer, Wohnsituation) und der Nachweis, dass leichtere Hilfsmittel nicht genügen. Viele Ablehnungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert. Ein erfahrener Fachhändler kennt die Begründungen, auf die es ankommt, und unterstützt dabei.

Welche Arten gibt es?

  • Elektrorollstuhl für innen: kompakt und wendig, kleiner Wendekreis für Wohnung und Flur.
  • Elektrorollstuhl für innen und außen: größere Räder, mehr Reichweite und Federung für Gehwege und Kopfsteinpflaster.
  • Faltbarer Elektrorollstuhl: leicht und zusammenklappbar, passt in den Kofferraum – ideal für Reisen und Arztbesuche.
  • Elektromobil (Scooter): Lenker statt Joystick, für Menschen, die noch selbst umsteigen und lenken können.
  • Zusatzantrieb: rüstet einen vorhandenen manuellen Rollstuhl mit Motorunterstützung nach.

Elektrorollstuhl oder Elektromobil?

Beides fährt elektrisch, die Kassen behandeln es aber unterschiedlich. Der Elektrorollstuhl gleicht eine Gehunfähigkeit aus und wird bei entsprechender Verordnung regelmäßig genehmigt. Das Elektromobil setzt voraus, dass Sie selbstständig auf- und absteigen, lenken und bremsen können; es wird von den Kassen deutlich zurückhaltender bewilligt, weil der sogenannte Basisausgleich oft schon durch einen Rollstuhl gedeckt ist. Wer vor allem längere Strecken im Freien zurücklegen möchte und sonst mobil ist, fährt mit dem Mobil gut – wer dauerhaft auf den Sitz angewiesen ist, braucht den Rollstuhl.

Kaufen, leihen oder gebraucht?

Über die Krankenkasse erfolgt die Versorgung meist als Leihe: Der Rollstuhl gehört der Kasse, Wartung und Reparaturen sind abgedeckt, bei Bedarf wird getauscht. Ein Kauf lohnt sich, wenn Sie ein bestimmtes Modell wünschen, das über den Kassensatz hinausgeht – dann ist eine wirtschaftliche Aufzahlung möglich, lassen Sie sich diese schriftlich aufschlüsseln. Gebrauchte Geräte sind günstig, brauchen aber geprüfte Akkus, eine aktuelle sicherheitstechnische Kontrolle und Ersatzteilverfügbarkeit. Und noch ein Hinweis zum Alltag: Der Akku ist das Verschleißteil Nummer eins, planen Sie ihn bei älteren Geräten von vornherein ein.

Worauf sollten Sie bei der Anbieterwahl achten?

  • Probefahrt und Anpassung vor Ort – Sitzbreite, Sitzhöhe und Bedienung müssen zu Ihnen passen, nicht umgekehrt
  • Unterstützung bei Verordnung, Kostenvoranschlag und Widerspruch
  • Eigener Servicetechniker in der Region und feste Reaktionszeiten bei Störungen
  • Wartung, Akkutausch und Ersatzteilversorgung schriftlich geregelt
  • Prüfung, ob Wohnung, Aufzug und Türbreiten zum Modell passen
  • Keine Unterschrift unter Druck – seriöse Anbieter lassen Bedenkzeit

Wer zwei bis drei Anbieter vergleicht, bekommt bei gleicher Kassenleistung oft die bessere Anpassung und den schnelleren Service – und genau daran entscheidet sich im Alltag, ob ein Elektrorollstuhl wirklich hilft.

Elektrorollstuhl über Pflegerat24 finden

Über Pflegerat24 vergleichen wir für Sie kostenlos geprüfte Anbieter für Elektrorollstühle in Ihrer Region und schlagen Ihnen einen passenden Fachhändler vor – inklusive Beratung zu Rezept und Kostenübernahme, unverbindlich, kostenfrei und in wenigen Minuten erledigt. Sie sparen sich stundenlange Recherche und Telefonate. Wir kümmern uns um die Suche, Sie entscheiden in Ruhe.